Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CINCIN NYE – WELCOME 2024!

 

AN EVENT BY CINCIN & PERKINS PARK

adVenture Perkins GmbH, Stresemannstraße 39, 70101 Stuttgart

silvester@perkins-park.de             

 

AGB ZUR VERANSTALTUNG: CINCIN NYE – WELCOME 2024!

 

 

1. EINLASSBEDINGUNGEN

Um einen reibungslosen Ablauf des Abends zu garantieren, möchten wir Sie vor dem Kauf einer Eintrittskarte darauf hinweisen, dass der Einlass am 31.12.2023 ab 18 Jahren gilt. Der gültige Personalausweis  muss vorgezeigt werden. 

Ebenfalls weisen wir daraufhin, dass der Einlass am 31.12.2023 nur in ELEGANTER GARDEROBE gewährt werden kann.

Ladies: Cocktail Dress, „das kleine Schwarze“, Abendkleid, feiner Hosenanzug, feine Schuhe

Gentlemen: Smoking oder Anzug mit feinem Hemd, feine Schuhe

Kein Einlass in Freizeitkleidung! Darunter fallen T-Shirt, Straßenschuhe, Stiefel, Turnschuhe, Jeans, Cord, Sakko, kariertes Hemd. 

 

Dieser Jahreswechsel schreit nach einer besonders festlichen Garderobe!

 

Sollten Sie die genannten Einlassbedingungen nicht erfüllen, kann Ihnen der Einlass trotz dem Besitz einer Eintrittskarte verwehrt werden. In diesem Fall wird Ihnen vor Ort der Preis des Tickets, abzüglich der Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren (Standard: 35€, Buffet: 109 €/95 €), zurückerstattet.

Eine Stornierung der Tickets ist leider nicht möglich. Bitte achten Sie beim Kauf mehrerer Tickets auf die korrekten Angaben ihrer Daten, sowie die Ihrer Begleitung (Vor- und Nachname).

 

Der Veranstalter ist bemüht, den Einlass ohne Verzögerung zu gewähren. Dennoch kann es wegen hohen Andrangs und den pandemiebedingten Kontrollen zu Einlassverzögerungen kommen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, den Einlass ohne Verzögerungen zu gewähren. Bitte halten Sie beim Einlass Ihre Ausweise und die jeweiligen Tickets bereit.

 

Der Einlass mit einem Standardticket ist ab 22 Uhr möglich.

 

2. BUFFETKARTEN

Beim Kauf eines Buffettickets ist eine Tischreservierung in der Lounge oder im Bistro inbegriffen. Der Einlass für Besitzer eines Buffettickets ist um 19:00 Uhr. Das Buffet wird um 19:00 Uhr im Kleinen Club eröffnet und endet um ca. 22:00 Uhr. Die Tische stehen für Buffetticketbesitzer bis 22:30 Uhr zur Verfügung. Danach haben auch Besitzer eines normalen Tickets Zugang zur Lounge und zum Bistro.

 

3. INFOS ZU TISCHRESERVIERUNG und KONDITIONEN (KEIN BUFFET!) 

Eine Tischreservierung ist nur in Verbindung mit dem Kauf einer Eintrittskarte möglich. 

Reservierungen im Großen Club direkt unter Tel. 0174 8500909 anfragen. Reservierung im Kleinen Club ab 23:00 Uhr 

 

Für eine Tischreservierung im Kleinen Club wenden Sie sich nach Ihrem Ticketkauf bitte direkt an den Perkins Park per Mail an silvester@perkins-park.de. Bitte senden Sie dazu eine Kopie Ihrer Tickets mit. 

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise, einen wundervollen Abend in unserem Hause sowie ein unvergessliches Silvester 2023/2024 und freuen uns, mit Ihnen feiern zu dürfen! 

Mit freundlichen Grüßen
CINCIN und Perkins Park 

 
 
AGBs FÜR VERTRÄGE
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages gerichteten Erklärung und der vereinbarten Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, wir hätten uns ihnen ausdrücklich unterworfen.

1. Geltung

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Perkins Park, adVenture Perkins GmbH, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, Auftraggeber) zustande.

2. Annahme / Optionsfristen

(a) Optionstermine sind für die Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten.

(b) Ist der Kunde nicht der Veranstalter oder wird vom Kunden ein
gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese
zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Vorauszahlung

Nach Abschluss des Vertrages ist der Kunde zu einer Vorauszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Umsatzes oder der vereinbarten Umsatzgarantie verpflichtet. Der Auftragnehmer bestimmt den zu erwartenden Umsatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und teilt diesen dem Kunden rechtzeitig mit.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(a) Der Kunde muss dem Auftragnehmer die endgültige Zahl der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen (siehe Vereinbarung), damit eine sorgfältige Vorbereitung gewährleistet ist. Überschreitungen bis max. 2 % bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer, darüber hinausgehende Abweichungen müssen vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der angemeldeten Personenzahl, insbesondere dann, wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen als angemeldet. Für den Fall, dass mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, als angemeldet wurden, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.

(b) Wird der im Vertrag mit dem Kunden vereinbarte Mindestumsatz (Speisen und Getränkeverzehr) nicht erreicht, so ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag, zwischen dem tatsächlichem erzielten Umsatz und dem vereinbarten Mindestumsatz zu bezahlen.

(c) Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat der Kunde selbst, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Auflagen und Vorschriften, über die er sich rechtzeitig informieren muss.

(d) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA obliegt dem Kunden, GEMA Gebühren sind von diesem direkt abzuführen.

(e) Musiker- und Künstlergagen, Künstlersozialversicherungen und alle sonstigen damit in Verbindung stehenden Kosten werden vom Kunden direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet, oder sind dem Auftragnehmer im Voraus zu entrichten.

(f) Soweit der Auftragnehmer für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

(g) Externe Zusatzleistungen werden entweder direkt mit dem sie erbringenden Dienstleister abgerechnet, oder sind dem Auftragnehmer in ihrer voraussichtlichen Höhe im Voraus vollständig zu entrichten. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe bereitgestellter Einrichtungen.

(h) Wenn externe Dienstleistungen ein Kostenvolumen von € 5.000,– (Netto) überschreiten, muss ein direkter Vertrag zwischen dem Kunden und dem Erbringer der Dienstleistung geschlossen werden. Die Rechnungserstellung erfolgt ebenfalls direkt. Eine Haftung des Auftragnehmers für externe Dienstleistungen besteht nicht.

(i) Die Verwendung von elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Auftragnehmers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Auftragnehmers sie nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehen Stromkosten kann der Auftragnehmer pauschal erfassen und berechnen.

5. Vergütung

(a) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

(b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig vier Monate nach Abschluss des Vertrages und danach erforderlichenfalls im viermonatigen Abstand zu erhöhen. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich aus der Pflicht des Auftragnehmers die Räumlichkeiten und Sachmittel zum vereinbarten Zeitpunkt dem Kunden zur Verfügung zu stellen, ohne die Kosten für
diese Leistungen bei Vertragsabschluss abschließend bestimmen zu können. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer Kostensenkungen in gleicher Weise an den Kunden weiterzugeben.

(c) Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

6. Stornierung

Im Falle der Stornierung wird der Veranstaltungsendpreis abzüglich der tatsächlich ersparten Aufwendungen (Technik, Cateringequipment o. ä.) berechnet. Dabei wird ein durchschnittlicher Getränkekonsum im Wert von € 10,00 pro Person (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu Grunde gelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Storniert der Kunde eine Veranstaltung, für die zusätzlich oder ausschließlich eine fixe Pauschale (Umsatzgarantie, Raummiete o. ä.) vereinbart wurde, wird bei Stornierung eine Stornogebühr in Rechnung gestellt
a) bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 15 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes,
b) bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 25 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes
c) bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 50 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes,
d) bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 80 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes
e) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes,

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Zahlungsmodalitäten

(a) Die Endabrechnung sowie sonstige Rechnungen, die nicht unter die in Ziffer 3 genannten Fälligkeitstermine fallen, sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind kostenfrei auf das Konto des
Auftragnehmers zu überweisen. Für die Pünktlichkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers an, nicht auf die Absendung.

(b) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) der Kunde die unter Ziffer 3 vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat,
b) das vom Kunden vorgelegte Programm von der bei Vertragsschluss vereinbarten Veranstaltungsart inhaltlich erheblich abweicht, insbesondere menschenverachtende, sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder ähnlich gelagerte Inhalte aufweist,
c) der Kunde einer extremistischen oder extrem-radikalen politischen oder religiösen Gruppierung angehört oder selbst eine solche ist,
d) ein Fall höherer Gewalt (Brand, Streik oder sonstiger nicht zu vertretender Ereignisse) vorliegt.

Dem Kunden stehen in den vorgenannten Fällen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu. In den Rücktrittsfällen zu lit. a) – c) stehen dem Auftragnehmer Schadenersatzansprüche wegen Schlecht- oder Nichterfüllung gegen den Kunden zu. Rücktrittserklärungen müssen grundsätzlich in Schriftform zugehen.

9. Zeitrahmen

Bei Veranstaltungen stehen dem Kunden die Räumlichkeiten grundsätzlich nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Die Unterschreitung des vereinbarten Zeitrahmens wirkt sich nicht auf die vereinbarte Umsatzgarantie oder Raummiete aus. Eine Überschreitung
des Zeitrahmens ist nur nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer die Erhöhung der Raummiete oder im Fall der Vereinbarung einer Umsatzgarantie die Berechnung einer zusätzliche Raummiete vor. In keinem Fall ist eine Überschreitung über die gesetzlichen Schließungsgebote (Sperrzeit) hinaus möglich.

10. Gewährleistung und Haftung

(a) Für Mängel haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(b) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder ihn selbst verursacht werden.

(c) Der Auftragnehmer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften verlangen)

(d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht liegt vor, wenn diese die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Gläubiger vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(e) Bei Störungen oder Defekten an vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird der Auftragnehmer soweit möglich sofort für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann hieraus nicht hergeleitet werden.

(f) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden in Folge höherer Gewalt, Streik, Stromausfall oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Ereignisse.

(g) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus der Veranstaltung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber diesen Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachte Sachen

(a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,
außer bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

(c) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Auftragnehmer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Auftragnehmer für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens vorbehalten.

12. Sonstiges, Schlussbestimmungen

(a) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

(b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit zulässig, die Gerichtsbarkeit Stuttgart vereinbart.

(c) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

(d) Vertragspartner sind der Kunde und der Auftragnehmer. Ist der Besteller nicht der Kunde, haftet er dem Auftragnehmer gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Kunden.

(e) Sämtliche den Vertrag betreffenden Willenserklärungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen auch dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser gewillkürten Schriftform.

(f) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir auch ohne Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Wir sind daher zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de , bereit, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch uns gegenüber zuvor geltend gemacht hat. Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverständlich jederzeit offen.

Stand Oktober 2021